- formloser Antrag auf Anerkennung als StBG
- Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages beziehungsweise der Satzung
- Erklärung jedes Gesellschafters, dass er die Anteile an der Steuerberatungsgesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten hält
- Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (vorläufige Deckungszusage des Berufshaftpflichtversicherers)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. einen Auszug aus dem Berufsregister.