für die erstmalige Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur:
- tabellarische Übersicht mit lückenlosen Angaben über den fachlichen Werdegang, die berufliche Tätigkeit und die berufliche Stellung zum Zeitpunkt der Antragstellung
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel: Führungszeugnis
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
- beglaubigte Abschriften aller Zeugnisse über Ausbildung und bisherige Tätigkeit
- Verzeichnis von mindestens zehn Bauvorhaben,
- die in ihrer Nutzung und Konstruktion unterschiedlich sind,
- die während der letzten zehn Jahre vor Antragstellung von Ihnen verantwortlich bearbeitet wurden,
- die statisch und konstruktiv schwierig sind,
- mit Angaben über Ort, Zeit, Bauherr und Ausführungsart sowie die Stelle der bautechnischen Prüfung und die Begründung der Schwierigkeit des Bauvorhabens
- Erklärung, dass Hinderungsgründe nach § 10 Abs. 3 BauPrüfVO nicht vorliegen
- Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
- Angaben über etwaige sonstige Niederlassungen, auch in anderer Funktion
- Angaben über die Zahl der Mitarbeiter
- Angaben zur Fachrichtung der Anerkennung sowie Ort der Niederlassung
- Angabe, ob und wenn ja wie oft Sie schon ein Anerkennungsverfahren in einem anderen Bundesland erfolglos versucht haben
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
für die Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens (Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz):
- Bescheinigung aus dem Herkunftsstaat, dass keine Hindernisse für die Tätigkeit bestehen
- Nachweis der Vergleichbarkeit der Anforderungen
für die Beantragung der Bescheinigung (Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz):
Die erforderlichen Unterlagen werden unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls festgelegt.