Die Aufnahme müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder können es - je nach Angebot - im Internet herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Hinweis: Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache einreichen.
Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, vereidigt Sie die Rechtsanwaltskammer als Mitglied. Die Aufnahme gilt unbefristet.