Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
- Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
- Berufszugehörigkeit im Herkunftsstaat
Das bedeutet, Sie müssen bei der zuständigen Stelle Ihres Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt eingetragen sein. - Berufshaftpflichtversicherung