- Antragstellung für befristete Renten:
bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung - Antragstellung für unbefristete Renten:
bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung
Hinweis: Stellen Sie Ihren Rentenantrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.