Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
- Nachweise über die mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung
- gegebenenfalls Bestätigung über die Eintragung bei einer anderen Ingenieurkammer
Hinweise, wie Sie die einzelnen Nachweise erbringen müssen, finden Sie im Antragsformular.
Anzeigeverfahren und Verzeichniseintrag
- Bescheinigung, dass Sie als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte
- rechtmäßig im Herkunftsstaat niedergelassen sind und
- Ihnen die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung auch nicht vorübergehend untersagt ist
- Nachweis, dass Sie für die Tätigkeit mindestens die Anforderungen erfüllen mussten, die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser erforderlich sind
Bescheinigungsverfahren und Verzeichniseintrag
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
- Nachweise über die mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung (z. B. Bescheinigung früherer Arbeitgeber)