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Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser

  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
  • Nachweise über die mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung
  • gegebenenfalls Bestätigung über die Eintragung bei einer anderen Ingenieurkammer

Hinweise, wie Sie die einzelnen Nachweise erbringen müssen, finden Sie im Antragsformular.

Anzeigeverfahren und Verzeichniseintrag

  • Bescheinigung, dass Sie als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte
    • rechtmäßig im Herkunftsstaat niedergelassen sind und
    • Ihnen die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung auch nicht vorübergehend untersagt ist
  • Nachweis, dass Sie für die Tätigkeit mindestens die Anforderungen erfüllen mussten, die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser erforderlich sind

Bescheinigungsverfahren und Verzeichniseintrag

  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
  • Nachweise über die mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung (z. B. Bescheinigung früherer Arbeitgeber)