Für die Eintragung in die Entwurfsverfasserliste müssen Sie
- einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweisen und
- nach dem Studienabschluss mindestens zwei Jahre praktisch auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden tätig gewesen sein.