- Nachweis der Staatsangehörigkeit, beispielsweise durch den Reisepass oder den Personalausweis
- Approbation oder Berufserlaubnis
- Urkunden über akademische Grade und Titel wie Promotionsurkunde oder Habilitation
- Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
- Urkunden über die Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen wie beispielsweise die Facharztanerkennung.
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift einreichen. Die Kammer kann die Vorlage der Originalurkunden verlangen.