Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie
- als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
- eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
- Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.