- für die Anmeldung keine
- für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (vierteljährlich)
Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer jährlich festsetzt. Der Beitrag setzt sich zusammen aus den Teilbeiträgen für- die Landeszahnärztekammer und
- die jeweilige Bezirkszahnärztekammer.
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