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Inhalt
  • für die Anmeldung keine
  • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (vierteljährlich)
    Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer jährlich festsetzt. Der Beitrag setzt sich zusammen aus den Teilbeiträgen für
    • die Landeszahnärztekammer und
    • die jeweilige Bezirkszahnärztekammer.