Sie müssen
- Tierärztin oder Tierarzt sein,
- im Besitz einer deutschen Approbation oder einer vorübergehenden oder beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs sein (wird in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt) und
- in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sein oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.