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Hauptmenü
Inhalt
  • Personalausweis
  • Nachweis des akademischen Grades
  • Promotionsurkunde
  • falls Sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben: Nachweise über den Abschluss
  • falls Sie sonstige Psychotherapiequalifikationen erworben haben: Nachweise (nur Gesamtbescheinigungen, keine Einzelnachweise über die Teilnahme an Einzelveranstaltungen)
  • Approbationsurkunde oder Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz

Der Anmeldebogen enthält ein Merkblatt, in dem alle erforderlichen Unterlagen aufgelistet sind.

Hinweis: Die Approbationsurkunde müssen Sie als beglaubigte Kopie vorlegen, alle anderen Unterlagen als einfache Kopie.