- Personalausweis
- Nachweis des akademischen Grades
- Promotionsurkunde
- falls Sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben: Nachweise über den Abschluss
- falls Sie sonstige Psychotherapiequalifikationen erworben haben: Nachweise (nur Gesamtbescheinigungen, keine Einzelnachweise über die Teilnahme an Einzelveranstaltungen)
- Approbationsurkunde oder Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz
Der Anmeldebogen enthält ein Merkblatt, in dem alle erforderlichen Unterlagen aufgelistet sind.
Hinweis: Die Approbationsurkunde müssen Sie als beglaubigte Kopie vorlegen, alle anderen Unterlagen als einfache Kopie.