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Inhalt
  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresgrundbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    Beitragsbemessungsgrundlage können sowohl die Berufseinnahmen als auch der Umfang der beruflichen Tätigkeit sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kammer.

Neben dem Grundbeitrag müssen folgende Personen eine weitere Umlage bezahlen:

  • Betriebserlaubnisinhaberinnen und -inhaber,
  • Pächterinnen und Pächter und
  • Verwalterinnen und Verwalter

von öffentlichen Apotheken und dazugehörigen Filialen. Diese richtet sich nach den im vorhergegangenen Kalenderjahr erzielten Umsätzen ohne Mehrwertsteuer.