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Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit (persönliche Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhalten) und Unabhängigkeit.
  • Sie müssen
    • ihre Tätigkeit regelmäßig ausüben,
    • sich regelmäßig entsprechend dem Stand der Technik weiterbilden und
    • regelmäßig an einem Erfahrungsaustausch teilnehmen.