Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- Sie besitzen die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit (persönliche Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhalten) und Unabhängigkeit.
- Sie müssen
- ihre Tätigkeit regelmäßig ausüben,
- sich regelmäßig entsprechend dem Stand der Technik weiterbilden und
- regelmäßig an einem Erfahrungsaustausch teilnehmen.