- eigenhändig geschriebener Lebenslauf
- Nachweis der Berechtigung zum unmittelbaren Zugang zum Beruf der europäischen Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen
- Nachweis,
- dass Sie mehr als die Hälfte der Mindestausbildungszeit in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz abgeleistet haben oder
- eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem dieser Staaten
- Nachweis der Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
- Bestimmung je eines Wahlfaches aus den beiden Wahlfachgruppen und des Faches für die zweite Aufsichtsarbeit
- Versicherung, dass Sie die Zulassung zur Eignungsprüfung bei keinem anderen Prüfungsamt beantragt haben
- Erklärung darüber, ob und bei welchen Prüfungsämtern Sie sich ohne Erfolg Eignungsprüfungen unterzogen haben
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