Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt voraus:
- Sie gehören einem der folgenden Staaten (oder Staatengemeinschaften) an:
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU),
- einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
- der Schweiz.
- Ihre Ausbildung berechtigt Sie zum unmittelbaren Zugang zur europäischen Rechtsanwaltschaft oder
- Sie waren mindestens drei Jahre in der europäischen Rechtsanwaltschaft tätig.