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Inhalt
  • ein Lebenslauf
  • ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, dessen Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf
  • eine Erklärung darüber, ob in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen Sie verhängt worden ist
  • eine Erklärung darüber, ob über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und noch keine Restschuldbefreiung erteilt worden oder ob Sie in das Schuldnerverzeichnis eingetragen sind
  • wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staats oder der Schweiz haben: Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
    • Erklärung, dass kein Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist
      Falls ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, müssen Sie nähere Angaben zu diesem machen.
    • Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse, worin Sie versichern, dass ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
  • Nachweis über eine staatliche oder staatlich anerkannte Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung oder über eine ausländische Prüfung, die als gleichwertig anerkannt wurde
  • Nachweis der Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache, wenn dieser nicht schon mit der staatlichen Prüfung erbracht wird
  • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung Ihrer Daten in der bundesweiten Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank im Internet
    Sind Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Daten insgesamt oder nur in Teilen nicht einverstanden, können Sie eine entsprechende Erklärung abgeben.

Zur Überprüfung Ihrer Identität kann die zuständige Stelle die Vorlage weiterer Dokumente wie beispielsweise eines amtlichen Ausweises verlangen.