- Geburtsurkunde
- bei Namensänderungen die betreffende Urkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Approbationsurkunde
- Zeugnis über den Studienabschluss
- Urkunde über die Facharztanerkennung oder die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie
- Anerkennung über eine erworbene Fachgebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung, fakultative Weiterbildung oder Fachkundenachweis entsprechend der Weiterbildungsordnung
- gegebenenfalls Promotionurkunde bzw. Nachweise über das Recht, akademischer Grade oder Titel zu führen
- gegenebenfalls Genehmigungsurkunde zum Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grads
- lückenlose Nachweise (zum Beispiel Zeugnisse, Bescheinigungen) über die ausgeübte Tätigkeit seit dem Staatsexamen
- aktuelle ausgestellter Nachweis (zum Beispiel Zeugnisse oder Bescheinigung) über die derzeitige Tätigkeit
- gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei fremdsprachlichen Dokumenten: in beglaubigter Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers oder Übersetzerin
Die Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.