- für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
- für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.