Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Für angehende Tagespflegepersonen

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. §43 SGTB VIII, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als drei Monate gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die Kindertagespflege geeignet und zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
  • Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist ein verkürztes Qualifizierungsprogramm vorgesehen.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.

Nähere Informationen zu weiteren Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de oder bei den Kontaktadressen.