Für angehende Tagespflegepersonen
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. §43 SGTB VIII, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Voraussetzungen
- Sie sind für die Kindertagespflege geeignet und zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
- Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist ein verkürztes Qualifizierungsprogramm vorgesehen.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
Nähere Informationen zu weiteren Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de oder bei den Kontaktadressen.