- Beantragung Ihrer Rente: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
- Zahlung der Altersrente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.
Hinweis: Beantragen Sie die Altersrente später, wird sie von dem Kalendermonat an gezahlt, in dem Sie die Rente beantragt haben.