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Sie müssen die Förderung in Ihrer Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind beantragen. Geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bitte die gesamten begünstigten Aufwendungen an. Ihr Finanzamt nimmt die Kürzung auf 80 % und die Begrenzung auf EUR 4.800 (bis 2024: Kürzung auf 2/3 und Begrenzung auf EUR 4.000) automatisch vor.

Die Einkommensteuererklärung übermitteln Sie am besten elektronisch an das Finanzamt.

Achtung: Sie müssen Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie folgende Einkünfte erzielen oder daran beteiligt sind:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Dies gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung für die Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung), die Bilanz und die gesamte Einkommensteuererklärung.

Formulare bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet.

Hinweis: Steuererklärungen per E-Mail nimmt das Finanzamt nicht an. Sie müssen Ihre Steuererklärung eigenhändig unterschreiben, um sie fristgerecht abzugeben.

Sie erhalten einen schriftlichen Einkommensteuerbescheid per Post.