Höhe:
2/3 der Ausgaben , höchstens 4.000 Euro je Kind und Jahr.
Art:
Die anzuerkennenden Ausgaben mindern Ihre Einkünfte in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
Liegen Voraussetzungen nur für einen Teil des Kalenderjahres vor, sind nur 2/3 der in diesem Teil des Kalenderjahres angefallenen Kosten förderfähig, maximal 4.000 Euro.
Beispiel: Das Kind wird im Juli des Kalenderjahres 14 Jahre alt. Dann erkennt die zuständige Stelle nur die Kosten an, die von Januar bis Juli entstanden sind.