Sie müssen keinen Antrag stellen.
Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.
Übertragung:
Dies müssen Sie auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragen.
Können Sie einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal während des laufenden Kalenderjahres bilden lassen, weil Sie kein Kindergeld ausgezahlt bekommen, müssen Sie ihn beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Das Finanzamt kann Ihnen auch sagen, ob sich die Eintragung in Ihrem Fall lohnt.
- Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2025 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2024 erhöhten Freibetrag berücksichtigen lassen, verwenden Sie den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen« (Hauptvordruck und Anlage Kind)
- Wenn Sie für 2025 höchstens den Freibetrag beantragen, der schon für das Kalenderjahr 2023 ermittelt wurde, verwenden Sie "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" (Hauptvordruck und Anlage Sonstiges)
- Die Freibeträge können Sie für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahre beantragen.