Das Wohl des Kindes beziehungsweise der oder des Jugendlichen ist nach eigenem oder nach Ermessen der Mitarbeitenden des Jugendamtes gefährdet.
Inhalt
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen. Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.