Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie die zuständige Stelle über jede Adress oder Namensänderung informieren.
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus
- den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
- gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).