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Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt. Dieses entscheidet darüber, ob ein Anspruch besteht und hilft bei der Beantragung der Leistung.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.