- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt.
- Die Hilfe ist auf Grund Ihrer individuellen Situation notwendig.
- Wenn Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten haben, soll die Hilfe für junge Volljährige verhindern, dass die Hilfe mit Ihrer Volljährigkeit plötzlich abbricht.
- Ab dem 21. Geburtstag können Sie die Hilfe für junge Volljährige in begründeten Einzelfällen als sogenannte Fortsetzungshilfe weiter erhalten, längstens bis zum 27. Geburtstag.