- Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente erhalten.
- Der verstorbene Elternteil muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
- Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte oder die bereits bezogen wurde.
- Zur Halb- und Vollwaisenrente wird ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils richtet.
- Bei Anspruch auf mehrere Waisenrenten wird nur die Höchste gezahlt.
- Antrag kann online, schriftlich oder persönlich gestellt werden.
- Erhielt der verstorbene Elternteil bereits eine eigene Rente, beginnt die Waisenrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat.
- Erhielt der verstorbene Elternteil noch keine eigene Rente, beginnt die Waisenrente bereits mit dem Todestag.
Inhalt