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Inhalt
  • Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag durch einen Arzt, eine Ärztin oder eine Hebamme
  • Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe
    Diese erhalten Sie nach der Entbindung vom Standesamt. Sie müssen diese nachträglich zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags an das Bundesversicherungsamt schicken.