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Mutterschaftsgeld können Sie erhalten, wenn

  • Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben oder
  • Sie sich zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem bestehenden Arbeitsverhältnis (auch geringfügige Beschäftigung) befinden oder
  • Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft rechtmäßig aufgelöst hat.