- Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und haben keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus (zum Beispiel Sozialhilfe).
- Sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
- Sie halten sich ständig in Baden-Württemberg auf.
Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen. - Sie können die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
- Sie müssen sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
Diese Beratungen sind kostenlos.
Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (zum Beispiel Bürgergeld, Sozialhilfe, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach §§ 21, 23 SGB II bzw. §31 SGB XII) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.