Sie
- müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
- benötigen die Zustimmung der Eltern und
- dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.
-
Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen und den Antrag unterschreiben.
Die Begleitperson
- muss namentlich benannt sein,
- muss über 30 Jahre alt sein,
- muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.