- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- wenn Sie als antragstellende Person nicht im Inland gemeldet sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der empfangsberechtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Nachweise über die erforderlichen technischen Voraussetzungen des Fahrzeugs wie z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I, EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis oder gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung
- gegebenenfalls Nachweise zum Standort des Fahrzeugs: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Code)
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von einer Versicherung Ihrer Wahl. Meistens können Sie diese telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.