- Anmeldung: frühestens ab der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage im Klageregister, spätestens bis zum Ende des Tages vor dem ersten Termin
- Rücknahme der Anmeldung: bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat.
Informationen wie Aktenzeichen und Terminbestimmungen finden Sie auf den Klageregisterseiten des BfJ.