- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk ummelden: zusätzlich
- gegebenenfalls elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB). Klären Sie vorab mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob der aktuelle Versicherungsstatus abgefragt werden kann.
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn Sie
- neue Stempelplaketten zur internetbasierten Außerbetriebsetzung wünschen oder
- neue Kennzeichenschilder aus technischen Gründen benötigen, zum Beispiel weil Sie Feststoffplaketten hatten oder die Lesbarkeit nicht mehr gegeben ist, oder
- eine neue Kennzeichenkombination wünschen.
Wenn Sie Kennzeichen des neu zuständigen Verwaltungsbezirks wünschen: zusätzlich
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn
- das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder
- das Fahrzeug vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war oder
- wenn der nächste HU-Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
- Reservierungsbestätigung, wenn Sie bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben.
Hinweis: Den Nachweis einer gültigen HU benötigen Sie immer, wenn die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Stempelung von Kennzeichen erforderlich wird.