Sie haben zwei Möglichkeiten für die Erklärung der Ausschlagung:
- Sie gehen persönlich zum Nachlassgericht und lassen Ihre Erklärung schriftlich aufnehmen oder
- Sie gehen zu einer Notarin oder einem Notar für eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Erklärung.
Achtung: Ein bloßer Brief an das zuständige Nachlassgericht genügt nicht.