In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
wenn ein Testament oder Erbvertrag existiert:
- Personalausweis oder Reisepass
- Originale noch nicht eröffneter privatschriftlicher Testamente
- Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers
wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers
- Nachweis des Verhältnisses, auf dem das Erbrecht beruht (zum Beispiel bei Verwandten Abschriften aus dem Geburtenregister; Eheregister), soweit diese Nachweise dem Nachlassgericht noch nicht vorliegen
Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen. Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.