Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

wenn ein Testament oder Erbvertrag existiert:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originale noch nicht eröffneter privatschriftlicher Testamente
  • Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers

wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers
  • Nachweis des Verhältnisses, auf dem das Erbrecht beruht (zum Beispiel bei Verwandten Abschriften aus dem Geburtenregister; Eheregister), soweit diese Nachweise dem Nachlassgericht noch nicht vorliegen

Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen. Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.