- gültiges Ausweisdokument (nationaler Reisepass oder anders anerkanntes Identitätsdokument mit Lichtbild wie zum Beispiel Personalausweis oder ID-Karte)
- Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde der Ehefrau oder des Ehemannes, wenn Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen
- Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie über eine ausreichende Altersvorsorge
- Eheurkunde (Nachweis zum Personenstand)
- Bei der Miteinbürgerung Minderjähriger: Nachweis des Sorgerechts beziehungsweise bei gemeinsamer elterlicher Sorge Einverständniserklärung des anderen Elternteils
Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen.