- pro eingebürgerter Person: EUR 255,00
- bei miteinzubürgernden Minderjährigen ohne eigene Einkünfte: EUR 51,00
Hinweis: Nehmen Sie den Antrag zurück oder lehnt ihn die zuständige Stelle ab, verringert sich die Gebühr.
Zusätzliche Kosten können enstehen für
- für die Vorlage von Personenstandsurkunden,
- für Nachweise von staatsbürgerlichen Kenntnissen bzw. Sprachkenntnissen,
- durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit entstehen.