Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- § 10 Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt; Miteinbürgerung ausländischer Ehegatten und minderjähriger Kinder
- § 11 Ausschlussgründe
- § 12a Entscheidung bei Straffälligkeit
- § 43 Absatz 3 Intergrationskurs
Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung - EinbTestV)