- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Ihr Name hat sich zum Beispiel nach einer Scheidung geändert.
- Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
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