- für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: EUR 40,00
- für die Bescheinigung über die Namensänderung: keine
- wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: EUR 20,00
- für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je EUR 20,00
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