- Reisepass oder Personalausweis
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt: zusätzlich
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung
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