für den Antragsteller oder die Antragstellerin:
- Formular "Antrag auf Festsetzung von Unterhalt nach § 249 FamFG (Vereinfachtes Verfahren)" - erhältlich beim Jugendamt und bei jedem Familiengericht sowie unter "Formulare Onlinedienste"
- Erklärung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes und der Eltern (soweit bekannt)
- Nachweise und Belege über die Einkommensverhältnisse
für den Antragsgegner oder die Antragsgegnerin:
- Einwendungsformular
Dieses erhalten Sie vom Rechtspfleger oder der Rechtspflegerin oder beim Amtsgericht. Es steht Ihnen außerdem unter "Formulare Onlinedienste" zum Download zur Verfügung. - entsprechende Nachweise und Belege