für die Antragstellerin oder den Antragsteller:
- Formular "Antrag auf Festsetzung von Unterhalt nach § 249 FamFG (Vereinfachtes Verfahren)" - erhältlich beim Jugendamt und bei jedem Familiengericht sowie unter "Formulare Onlinedienste"
- Erklärung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes und der Eltern (soweit bekannt)
- Nachweise und Belege über die Einkommensverhältnisse
für die Antragsgegnerin oder den Antragsgegner:
- Einwendungsformular
Dieses erhalten Sie von der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger oder beim Amtsgericht. Es steht Ihnen außerdem unter "Formulare Onlinedienste" zum Download zur Verfügung. - entsprechende Nachweise und Belege