- das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält
- das mit dem Scheidungsverfahren befasste Familiengericht
Hinweis: In bestimmten Fällen kann auch ein anderes Gericht zuständig sein. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten.