- in Zusammenhang mit einer Scheidung: das Amtsgericht (Familiengericht), das mit dem Scheidungsverfahren befasst ist
- ansonsten: das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält
Hinweis: In bestimmten Fällen kann auch ein anderes Gericht zuständig sein. Lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten.