- Sie sind alleinerziehend. Es leben keine anderen erwachsenen Personen in Ihrem Haushalt, die sich an der Haushaltsführung beteiligen.
- Mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, gehört zu Ihrem Haushalt und ist bei Ihnen gemeldet.
- Sie wohnen in Deutschland oder haben hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt.
Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, verringert sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.
Sie müssen Ihre Steuerklasse II ändern lassen, wenn Sie die Voraussetzungen im laufenden Jahr nicht mehr erfüllen. Die Mitteilung über den Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 können Sie dem Finanzamt über den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Anlage Hauptvordruck und Anlage Steuerklassenwechsel) mitteilen.
Nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern steht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht zu, weil in diesen Fällen andere erwachsene Personen, die sich an der Haushaltsführung beteiligen, in Ihrem Haushalt wohnen.