- für die Beratung und Beurkundung einer freiwilligen Verpflichtung: das Jugendamt
Jugendamt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt, außer in den Städten Heidelberg, Konstanz und Villingen-Schwenningen, die ein eigenes Jugendamt haben.
- für eine Klage auf Betreuungsunterhalt: das Amtsgericht (Familiengericht), das für den gewöhnlichen Aufenthalt des oder der Unterhaltsverpflichteten zuständig ist
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