- Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
- Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
- Jede Beteiligte und jeder Beteiligte ist persönlich anwesend.
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